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Infrastruktur.

Flughäfen stellen am Boden die notwendige Infrastruktur für den Luftverkehr zur Verfügung. Diese muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, etwa zur Abwehr von äußeren Gefahren. Außerdem unterliegen Flughäfen einer Vielzahl an Vorschriften, beispielsweise festgelegten Betriebszeiten und Genehmigungsverfahren beim Bau oder dem Ausbau ihrer Infrastruktur.

Bestandteile der Flughafen-Infrastruktur

Zur zentralen Infrastruktur von Flughäfen zählen im Terminal die Check-in-Schalter, Gepäckförderanlagen, Wartebereiche oder auch Fluggastbrücken. Auf dem Vorfeld gehören Betankungsanlagen, die Bodenabfertigungs-Infrastruktur, Fahrzeugenteisung oder auch die Frischwasserversorgung zur zentralen Infrastruktur.

Zudem müssen Flughäfen entsprechend der geltenden Regelungen mit Zäunen gesichert sein. Um die Sicherheit auf einem Flughafen zu gewährleisten, erstellen Flughäfen gemeinsam mit den Landesluftfahrtbehörden und Polizeibehörden vor Ort eigene Sicherheitskonzepte, die regelmäßig von nationalen und europäischen Behörden überprüft werden.

Aufbau von Flughäfen

Flughäfen sind in zwei Bereiche unterteilt:

  • Die Landseite: Das ist der gesamte öffentliche Bereich des Flughafens, den man ohne Kontrolle betreten und nutzen kann. Hierzu zählen zum Beispiel der Check-in-Bereich und die Terminal-Vorfahrt.
  • Die Luftseite: Die Luftseite umfasst alle Sicherheitsbereiche des Flughafens – von den Wartebereichen am Gate bis zum Vorfeld mit den wartenden Flugzeugen. In diesen Bereich gelangen sowohl Passagiere und ihr Gepäck als auch Mitarbeitende, Transportfahrzeuge und Waren erst, wenn sie die jeweilige Sicherheitskontrolle durchlaufen haben.

Planung, Genehmigung und Bau von Flughäfen

Der Bau oder Ausbau eines Flughafens ist ein komplexer Prozess mit großen Auswirkungen auf die jeweilige Region. Vor den eigentlichen Baumaßnahmen gibt es daher umfangreiche Planungs- und Genehmigungsprozesse für neue Infrastruktur und Flugrouten. In diesen Verfahren werden unter anderem die Auswirkungen des geplanten Projekts auf die Umgebung erfasst und in mehreren Stufen mit der Bevölkerung diskutiert. Zu den wichtigsten Schritten bis zur Genehmigung von Baumaßnahmen zählen in Deutschland das Raumordnungs- und das Planfeststellungsverfahren. Zuständig für das Raumordnungsverfahren ist die jeweilige Landesplanungsbehörde. Sie beteiligt den Flughafenbetreiber, Fachbehörden, Umweltverbände und die Öffentlichkeit an diesem Prozess.

Gleiches gilt für das Planfeststellungsverfahren. Es schließt sich an das Raumordnungsverfahren an. Im Planfeststellungsverfahren werden die Bürger von den Plänen unterrichtet und können Einwände vorbringen, die dann diskutiert werden. Das Planfeststellungsverfahren ist der entscheidende Schritt, um ein Großprojekt wie den Bau oder Ausbau eines Flughafens zu verwirklichen. Der Beschluss ist bindend.

Festlegung von Flugrouten und Flugverfahren

Nach der Genehmigung eines Bauprojektes werden die Flugrouten bzw. Flugverfahren in einem eigenständigen Prozess festgelegt. Bei der Planung geht es vor allem um Fragen der Sicherheit, der geordneten und flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs aber auch des Lärmschutzes. Flugverfahren werden per Rechtsverordnung durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgelegt, das für den Gesamtprozess verantwortlich ist. Die Planung erfolgt durch die Deutsche Flugsicherung (DFS).

Betriebszeiten an deutschen Flughäfen

In Deutschland sind die Betriebszeiten an den meisten Flughäfen stark eingeschränkt oder es gibt absolute Nachtflugverbote. Aus Lärmschutzgründen dürfen Flüge in aller Regel nur zwischen 6 Uhr morgens und 23 Uhr abends durchgeführt werden. An vielen Flughäfen wurden zudem nicht nur die Nachtstunden für Flugzeuge gesperrt, sondern auch die angrenzenden Tagesrandstunden stark eingeschränkt.

Gerade diese Tagesrandzeiten – von 5 Uhr bis 6 Uhr am Morgen und von 22 Uhr bis 24 Uhr am Abend – sind für Fluggesellschaften besonders wichtig. Zum Beispiel am Flughafen Frankfurt: In den frühen Morgenstunden landen dort fast ausschließlich Langstreckenflugzeuge aus Amerika oder Asien. Die ankommenden Passagiere fliegen dann mit der ersten Startwelle an ihre Zielorte in Europa weiter. Umgekehrt ist es am Abend: Mit der letzten Landewelle von Flugzeugen aus Europa erreichen die Reisenden noch zahlreiche Weiterflüge zu Zielen in Übersee.

Wettbewerbsnachteile durch eingeschränkte Betriebszeiten

Die stark eingeschränkten Betriebszeiten in Deutschland haben zunehmend zu einem Wettbewerbsnachteil deutscher Flughäfen gegenüber anderen internationalen Standorten geführt.

Fluggesellschaften, die ihre Maschinen an nachtoffenen Flughäfen im Ausland einsetzen, sind deutlich produktiver: Hier können ihre Flugzeuge häufiger starten und landen und entsprechend mehr Passagiere und Fracht transportieren, als an Standorten mit Nachtflugbeschränkungen. Je häufiger geflogen wird, desto mehr verdienen Fluggesellschaften und Flughäfen. Somit sind Flughäfen ohne umfassende Betriebsbeschränkungen oder gar Nachtflugverbote attraktiver für sie.

Das gilt vor allem für Point-to-Point-Carrier, die nicht über Drehkreuze operieren, sondern ihre Basen kurzfristig an Standorte verlegen können, die ihnen den Vorteil bieten, häufig zu fliegen. Damit einhergehend entstehen an diesen Flughäfen auch neue Arbeitsplätze.

Die Luftverkehrswirtschaft ist der Auffassung, dass nicht an allen deutschen Flughäfen ein durchgehender Flugbetrieb nötig ist. Sie plädiert jedoch dafür, die derzeit bestehenden Betriebszeiten an den deutschen Flughäfen zu erhalten und eine ausreichende Anzahl von Nachtflugstandorten verbindlich festzulegen, die für die Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Deutschland unerlässlich sind.

Kontaktieren Sie uns gerne …

Dirk Helf Dirk Helf Leiter Wirtschaft und Infrastruktur +49 30 520077-145
Alexander Klay Alexander Klay Pressesprecher +49 30 520077-165