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Barrierefrei Fliegen.

Um barrierefreies Reisen zu ermöglichen, bieten Flughäfen und Fluggesellschaften eine Reihe von kostenlosen Servicediensten an – am Flughafen und in den Flugzeugen.

Barrierefreies Reisen mit dem Flugzeug

Für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität (PRM = Passengers with reduced Mobility) gibt es eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten bei Flugreisen. Gemeinsam mit dem Deutschen Behindertenrat (DBR), der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) und Tourismus für Alle Deutschland (NatKo) hat der BDL eine Broschüre mit Reiseempfehlungen für barrierefreie Flugreisen veröffentlicht.

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Assistenzdienste bei:

  • Körperlichen, insbesondere Gehbehinderungen mit zeitweiser (Code: WCHR1, WCHS²) oder dauerhafter Rollstuhlnutzung (Code: WCHC)
  • Orientierungsschwierigkeiten (Code: DPNA)
  • Kognitiver Beeinträchtigung (Code: DPNA)
  • Psychischer Beeinträchtigung (Code: DPNA)
  • Sehschwäche und Blindheit (Code: BLND)
  • Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit (Code: DEAF)

¹ Passagier kann kurze Wege gehen und Treppen steigen.

² Passagier kann kurze Wege gehen, aber nicht Treppen steigen.

Melden Sie frühzeitig und mindestens 48 Stunden vor Reiseantritt Ihren Betreuungsbedarf an und informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft und am Flughafen über mögliche Serviceleistungen.

Services am Flughafen

  • Begleitung durch die Sicherheitskontrolle bis zum Flugzeug
  • Hilfe für Rollstuhlfahrer beim Einsteigen ins Flugzeug und Umsetzen auf den Flugzeugsitz
  • Unterstützung beim Transport und Aufgeben des Gepäcks
  • Begleitung zur Gepäckausgabe und Unterstützung beim Verladen des Gepäcks
  • Begleitung in die Ankunftshalle oder auf Wunsch zum Taxi, Bus oder Flughafenbahnhof

Services an Bord des Flugzeugs

  • Priorisierter Einstieg ins Flugzeug
  • Kostenlose Beförderung von bis zu zwei Mobilitätshilfen – in der Regel schließt das elektrische Rollstühle ein
  • Wenn möglich: Wunsch-Sitzplatz bei der Sitzplatzvergabe. Voraussetzung ist, dass der Platz frei ist und er die Sicherheitsanforderungen erfüllt. Wer mit einer Begleitperson reist, wird neben ihr platziert.
  • Mitnahme anerkannter Assistenzhunde/Begleithunde in die Passagierkabine (eine rechtzeitige Anmeldung ist erforderlich)
  • Verlassen des Flugzeugs, nachdem alle anderen Passagiere ausgestiegen sind, ggf. Transfer im Flughafenrollstuhl

Das Personal am Flughafen sowie im Flugzeug darf keine pflegerischen Leistungen, wie die Einnahme von Medikamenten, Waschen oder Ankleiden übernehmen. Zudem darf es nicht beim Essen oder Trinken unterstützen.

Passagierrechte

Die Rechte von Passagieren mit kognitiver oder mobiler Beeinträchtigung sind auf europäischer Ebene in verschiedenen Regelwerken festgesetzt. Sie stellen sicher, dass Betroffenen Flugreisen auf gleiche Weise ermöglicht werden wie anderen Bürgerinnen und Bürgern.

Sind Betroffene der Auffassung, dass ihre Rechte missachtet wurden, können sie bei den entsprechenden Luftfahrtunternehmen Beschwerde einlegen oder sich an die nationale Durchsetzungs- und Beschwerdestelle wenden. In Deutschland ist dafür das Luftfahrt Bundesamt zuständig.

Kontaktieren Sie uns gerne …

Frank Penner Frank Penner Leiter Flugbetrieb, Technik und Safety +49 30 520 077-170
Carola Scheffler Carola Scheffler Pressesprecherin +49 30 520077-117