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Luftsicherheitskontrollen.

Sicherheit hat in der Luftfahrt höchste Priorität: Um die Sicherheit aller – sowohl am Flughafen als auch im Flugzeug – zu gewährleisten, müssen sich daher vor jedem Abflug alle Passagiere, Gepäckstücke und Waren einer Sicherheitskontrolle unterziehen. Gleichzeitig liegt der Fokus darauf, die Abläufe so effizient wie möglich zu gestalten, um Wartezeiten zu minimieren und den Komfort für die Reisenden zu maximieren.

Aufbau von Flughäfen

Flughäfen sind in zwei Bereiche aufgeteilt:

  • Die Landseite, die den gesamten öffentlichen Bereich des Flughafens umfasst, den man ohne Kontrolle betreten und nutzen kann.
  • Die Luftseite, die alle Sicherheitsbereiche des Flughafens einbezieht – von den Wartebereichen am Gate bis zum Vorfeld und den wartenden Flugzeugen. Personen haben zu diesem Bereich nur dann Zutritt, wenn sie die jeweilige Sicherheitskontrolle durchlaufen haben.

Kontrolliert wird, wer von der Landseite auf die Luftseite wechseln will – zum Beispiel Passagiere, die eine Flugreise antreten, Menschen, die im Sicherheitsbereich eines Flughafens arbeiten oder auch Waren, die auf der Luftseite, etwa in Retail-Shops, zum Kauf angeboten werden.

Kontrollstellen und Organisation

An jedem Flughafen wird zwischen drei Kontrollstellen unterschieden. Die jeweilige Verantwortlichkeit obliegt dem Bundesinnenministerium sowie dem Bundesverkehrsministerium. Die Fachaufsicht wird an weitere Behörden übertragen, ebenso wie die Steuerungsverantwortung, die zum Teil auch bei den Flughäfen selbst angesiedelt ist.

Passagier- und Gepäckkontrollen: Die Organisation von Passagier- und Gepäckkontrollen ist in § 5 des Luftsicherheitsgesetzes geregelt. Die Zuständigkeit liegt beim Bundesinnenministerium, welches die Durchführungsverantwortung auf die Bundespolizei, die Landesluftfahrtbehörden oder in einigen Fällen den Flughafen selbst übertragen hat.

Personal- und Warenkontrollen: Personal- und Warenkontrollen fallen nach § 8 des Luftsicherheitsgesetzes in den Verantwortungsbereich der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde. Durchgeführt werden sie von den Flughäfen selbst, die sich zur Unterstützung privater Sicherheitsfirmen bedienen können.

Kontrollstelle zur Sicherung von Flugzeugen: Die Kontrolle von Fracht und Post ist in §§ 9 / 9a des Luftsicherheitsgesetzes geregelt. Sie liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesverkehrsministeriums und des Luftfahrtbundesamtes (LBA) und wird von den Fluggesellschaften verantwortet. Zu diesen Kontrollen zählen die Flugzeugüberwachung, die Überwachung der sicheren Lieferkette und die Kontrolle der Fracht.

Weiterentwicklung der Luftsicherheitskontrollen

Durch die anhaltend bestehende allgemeine terroristische Bedrohung sind die Auflagen für Sicherheitskontrollen von Passagieren und Gepäck deutlich gestiegen und die Kontrollen in ihrer Durchführung sehr viel aufwändiger geworden. Angesichts stetig steigender Passagierzahlen und einer begrenzten Infrastruktur an den Flughäfen ist es wichtig, die Effizienz der Sicherheitskontrollen zu steigern. Effizienzpotenziale ergeben sich vor allem bei der Anzahl der Passagiere, die je Stunde kontrolliert werden können.

CT-Scanner

Eine zentrale Neuerung ist der Einsatz von sogenannten CT-Scannern. Diese Scanner erkennen Flüssigkeiten und elektronische Geräte sehr zuverlässig. Dadurch ist es nicht mehr nötig, technische Geräte und Flüssigkeitsbehälter während der Kontrolle aus dem Handgepäck zu nehmen. Das wirkt sich positiv auf die Wartezeiten der Passagiere an der entsprechenden Sicherheitskontrolle aus. CT-Scanner kommen zunehmend auch an fast allen wichtigen deutschen Flughäfen zum Einsatz. Ziel sollte es darum sein, CT-Scanner künftig flächendeckend einzusetzen.

Organisation

Einige Flughäfen in Deutschland sind zudem bereit, die Durchführungsorganisation der Sicherheitskontrollen selbst zu übernehmen. So hat die Fraport AG als erster deutscher Flughafenbetreiber zum 1. Januar 2023 die Durchführungsverantwortung für die Sicherheitskontrollen am Frankfurter Flughafen übernommen, der Flughafen Berlin Brandenburg macht dies seit 2024. Andere Flughäfen erwägen diesem Beispiel zu folgen. Durch die direkte Kontrolle über die Sicherheitsprozesse können Flughafenbetreiber schneller und flexibler auf aktuelle Herausforderungen reagieren. Das reduziert Wartezeiten für die Passagiere und spart Ressourcen, wenn Sicherheitskräfte dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden.

Grundsätzlich gilt: Luftsicherheitskontrollen sind eine hoheitliche Aufgabe. Die Fachaufsicht, Haftungsverantwortung und die Genehmigung des technischen sicherheitsrelevanten Equipments müssen grundsätzlich beim Staat verbleiben. In die Durchführungsverantwortung, also die Auswahl der Firmen und der eingesetzten Technologie sowie die Prozesse selbst, sollten diejenigen deutlich stärker eingebunden werden, die vor Ort und nah am Geschehen die Kontrollen steuern – also die Flughafenbetreiber.

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Christian Schäfer Christian Schäfer Leiter Security +49 30 520077-125
Elisabeth Schnell Elisabeth Schnell Pressesprecherin +49 30 520077-116